Die Feuerwehren leisteten einen eminent wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt. Dies bei der Feuerbekämpfung, der Brandverhütung, bei Hochwassereinsätzen oder bei schweren Verkehrsunfällen. Anpassungen des Gesetzes über Feuerschutz war schon lange überfällig. Die Regierung hat einen Vorschlag zur Änderung im Feuerwehrwesen unterbreitet. Folgende drei Punkte sollen angepasst werden
Aufhebung des Kaminfegermonopol √
auch Quellenbesteuerte Personen leisten Feuerwehrersatzabgaben √
Gemeinden erhalten mehr Flexibilität bei der Erhebung der Feuerwehrersatzabgaben √
Wir begrüssen die Änderungen zur Aufhebung des Monopols beim Kaminfegerwesen. Diese Teilliberalisierung bringt eine Wahlfreiheit der Kunden und Chancen für junge Berufsleute. Denen ist bis jetzt ein Einstieg in die Selbstständigkeit verwehrt geblieben.
Der Teil über die Feuerwehrersatzabgaben ist aber mutlos und verpasst Anpassungen aufgrund gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Durchführung und die Finanzierung erfolgt bisher grösstenteils über die Feuerwehrersatzabgabe. Frauen und Männer im Alter von 20 – 50 Jahren müssen entweder Feuerwehrdienst leisten oder eine Ersatzabgabe entrichten. Während die Dienstleistungen von der gesamten Bevölkerung in Anspruch genommen werden, ist nur ein kleiner Teil der Allgemeinheit für die Organisation und Finanzierung verantwortlich. Dieses System ist nicht gerecht und stellt für die Verantwortlichen immer mehr Probleme dar, da diese Bevölkerungsgruppe immer kleiner wird.
Dass neu auch quellenbesteuerte Personen diese Ersatzabgabe leisten sollen, ist sicher wichtig und richtig. Nur: warum bei den Quellenbesteuerten wird der Betrag immer, unabhängig vom Alter eingezogen? Diese müssen, falls dies nicht gerechtfertigt ist, diesen dann selber auf der Gemeinde zurückfordern, was auch einen grosser administrativer Aufwand für die Gemeinden bedeutet.
Die glp forderte einen Systemwechsel. Künftig sollen nicht nur die 20 – 50 Jährigen sondern alle an den Feuerwehrkosten beteiligen und die Feuerwehrpersonen für ihre wichtige Arbeit gut entschädigt werden.
Ein Nein zum ÖV-Fonds heisst nicht ein Nein zum ÖV
Mit einem Nein-Stimmenanteil von über 72% hat die Luzerner Stimmbevölkerung die Volksinitiatve „Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr“ klar abgelehnt. Wie eine Umfrage der Autolobby TCS zeigte erachten aber die Luzerner Automobilisten einen guten ausgebauten ÖV als wichtig und unterstützungswürdig. Somit lässt sich das Nein nicht auf ein Nein zum Ausbau der Infrastruktur im öffentlichen Verkehr anschauen, sondern muss differenzierter betrachtet werden.
Mit der Annahme der Initiative hätte ein staatlicher Fonds jedes Jahr mit mindestens 60 Millionen aus dem Kantonsbudget gefüllt werden müssen. Derselbe Betrag hätte auch durch die Gemeinden ergänzt werden müssen, da diese die Hälfte der Kosten tragen. Für den Kanton alleine hätte dies einen Mehraufwand von jährlich 16 Millionen Franken bedeutet. Die heutige finanzielle Situation des Kantons würde dies ohne massive Abstriche in anderen Bereichen nicht verkraften.
Das Nein zum ÖV-Fonds ist jedoch auch grundsätzlichen Überlegungen zu begrüssen. Gelder in einem Fond sind gebunden und verhindern eine flexible und auch situativ angepasste Finanzpolitik. Auch werden mit Fondslösungen oft falsche Anreize zum haushälterischen Umgang mit Steuergeldern gesetzt. Angesicht des deutlichen Abstimmungsresultats und der finanzpolitischen Bedenken ist deshalb auch die Strassenfinanzierung kritisch zu überdenken.
Gelder welche in Fonds "parkiert" sind, können nicht bedarfsgerecht und flexibel eingesetzt werden
Im Gegensatz zum ÖV werden heute die Gelder für den Strassenbau im Kanton Luzern, anders als in einigen anderen Kantonen, in einem Fonds parkiert. Dies reduziert die Flexibilität im kantonalen Finanzhaushalt, wie wir ja erst kürzlich zur Kenntnis nehmen mussten. Wenn Strassenprojekte aus irgendeinem Grund nicht sofort realisiert werden können sich verspäten, wäre es sinnvoll, wenn die finanziellen Mittel in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten. Heute muss dafür das Gesetz geändert werden, um nicht benötige Gelder für andere Zwecke als den Strassenbau einzusetzen.
Eine solche Gesetzesänderung beantrage der Regierungsrat im Hinblick auf das Budget 2019: 6.3 Millionen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe hätten dem ÖV zugespochen werden sollen. Vor dem Hintergrund der Verkehrsprobleme im Kanton Luzern eine sinnvolle Massnahme. Die rechtskonservative Mehrheit des Kantonsrates, namentlich Mitglieder der SVP und CVP und Teile der FDP Fraktion, hat jedoch einmal mehr ihre Regierung im Regen stehen gelassen und an der letzten Session des Kantonsrats eine solche kurzfristige Anpassung leider abgelehnt. Nun müssen bei der Budgetberatung im Oktober wieder irgendwo 6.5 Millionen eingespart werden um überhaupt ein mit der Schuldenbremse konformes Budget zu erreichen - unverantwortlich. Derweilen schlummern im Strassenfonds finanzielle Mittel schön friedlich und ungenutzt dahin, da sie aufgrund des letzten budgetlosen Zustandens nicht verwendet werden konnten.
Es wäre deshalb an der Zeit, auch die Strassen direkt über den Kantonshaushalt zu finanzieren, und nicht über einen Fonds. Dass die Luzerner Stimmbevölkerung solche Sonderkässeli ablehnen zeigt das deutliche Abstimmungsresultat vom Wochenende.
Votum zum Aufgaben und Finanzplan AFP anlässlich der Session (auf Mundart gehalten)
Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung, so wie es die Schuldenbremse fordert, kann mit dem Vorschlag der Regierung bei weitem nicht eingehalten werden. Lösungsansätze für die Mittelfristplanung weden nicht einmal ansatzweise aufgezeigt. 2019 sollen nochmals 24 Mio, 2020 und 21 je 49 Mio. eingespart werden. Wenn die Zahlen der Prognosen der zweiten Hochrechnung eintreffen, wird der Handlungsbedarf um noch einiges höher sein.
Einsparungen im Rahmen der Organisationsentwicklung OE 17 sind angedacht und teilweise in Umsetzung. Eine OE erachten wir nicht als eine grosse Sparübung, sondern als eine grosse Chance Abläufe, Prozesse und Leistungen zu überdenken, optimieren und anzupassen. Die angedachten Massnahmen sind weitgehend noch nicht bekannt, den dafür eingesetzte Betrag bezüglich Spareffekt erachten wir aber als doch ziemlich optimistisch. Nur allein ist dies ist noch kein Grund für uns den AFP nicht zu genehmigen.
Der AFP zeigt keine konzeptionelle Lösungswege auf bzw. diejenigen wenigen Vorschläge der Regierung werden der Vertreter der Regierungsratsparteien hier im Saal relativ konsequent abgelehnt.
Die sogenannten Platzhalter zum Stopfen der Finanzlöcher sind aus unserer Sicht noch überhaupt nicht gefüllt. Massnahmen welche Gesetzesänderungen benötigen sind entweder noch nicht geplant sicher aber noch nicht benannt. Einer solchen Blackbox können und wollen wir nicht zustimmen. Die erforderlichen Massnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke und die Einhaltung der Schuldenbremse sind unserem Rat konsequent und frühzeitig aufzuzeigen.
Das Budget 2018 kann trotz Sparmassnahmen nur mit einer Lockerung der Schuldenbremse gesetzeskonform gestaltet werden. Es fehlen nach dem ablehnenden Volksentscheid zur Steuererhöhung substantielle Einnahmen. Das Kostenwachstum im Gesundheits- und Bildungsbereich muss mit einem schmerzhaften Leistungsabbau kompensiert werden. Ab 2019 präsentiert sich die Situation noch düsterer: So fehlen im Jahr 2019 24 Millionen, in den Jahren Jahr 2020 und 2021 je knapp 50 Millionen.
Bis jetzt fehlen aber weitgehend Vorschläge der Regierung für die Sanierung des Haushaltes. Und falls sie doch Lösungsansätze aufzeigt, werden sie paradoxerweise von Vertretern der Regierungsparteien selbst torpediert und abgelehnt.
Die GLP steht ein für einen progressiven und sozial fairen Staat, der haushälterisch mit seinen Ressourcen umgeht. Luzern gehört zu den Kantonen mit den tiefsten Pro-Kopf-Ausgaben. Andererseits leiden wir unter ungedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs von rund 300 Millionen.
Die Lösung der Finanzprobleme liegt deshalb nicht nur bei einer weiteren Überprüfung der Leistungen, sondern auch in Mehreinnahmen nach dem Verursacherprinzip. Die GLP fordert deshalb eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer und die Reduktion des Pendlerabzugs. Wir heissen das Budget gut, lehnen jedoch den Aufgaben- und Finanzplan ab, weil Angaben zum Stopfen der Finanzlöcher leider fehlen.
In den letzten Wochen und auf dem Weg zur September-Session des Kantonsrats wurde ich immer wieder auf den budgetlosen Zustand angesprochen und gebeten, endlich für ein gültiges Budget 2017 zu sorgen. Wie es überhaupt zu diesem desolaten Zustand kommen konnte. Im Dezember 2016 hatte der Kantonsrat den ersten Voranschlag 2017 verabschiedet. Schon damals war ein gesetzeskonformes Budget nur mit massiven Sparbemühungen, einer vorgängigen Lockerung der Schuldenbremse und der eingerechneten
Abgelehnte Steuererhöhung, erneut massive Sparmassnahmen sind notwendig
Steuerfusserhöhung von 1,6 auf 1,7 Einheiten möglich. Die SVP reichte ein Referendum dagegen ein. Am 21. Mai 2017 lehnte dann auch eine Mehrheit der Stimmbevölkerung – aus welchen Gründen auch immer – die Steuerfusserhöhung ab. Das Volk gab der Regierung und dem Kantonsrat damit den unausweichlichen Auftrag, einen zweiten Voranschlag mit noch weitreichenderen Sparmassnahmen zu erstellen. Dieses Unterfangen gestaltete sich aber erwartungsgemäss äusserst schwierig. Denn einerseits handelt es sich bei einem riesigen Anteil des Gesamtbudgets jeweils um gebundene Ausgaben, die aufgrund der entsprechenden Gesetze getätigt werden müssen. Andererseits war die Zeitspanne für die Erstellung eines neuen Budgets 2017 zu kurz, um eben genau solche Gesetze zu ändern bzw. neue Sparmassnahmen mittels Gesetz durchzusetzen. Hinzu kommt, dass auch die zu diesem Zeitpunkt geltende Schuldenbremse den erforderlichen Kraftakt nicht einfacher machte. Aufgrund dieser Ausgangslage waren notwendige, grosse Einsparungen nur in wenigen und sehr sensiblen Bereichen möglich. Die Regierung hat dementsprechend beispielsweise die Prämienverbilligungen ins Auge gefasst, wo eben ohne Gesetzesanpassungen schnell relativ viel Geld eingespart werden kann.
Die linken Parteien nutzten in der Folge die Gelegenheit und versuchten, diese Massnahme mit viel Radau und ebenso vielen Anträgen zu bekämpfen. Offenbar vergessen gingen dabei aber die allfälligen Konsequenzen: Wenn nämlich auch nur ein Antrag im Kantonsrat angenommen worden wäre, so wäre kein gültiges Budget zustande gekommen und viele Menschen würden z.B. gar keine Prämienverbilligungen mehr erhalten. Dieses politische Vorgehen entspricht garantiert nicht dem, was man von einer sozialen Partei eigentlich erwartet.
Budgetloser Zustand beenden
Im Gegensatz dazu hat die glp-Fraktion im Kantonsrat dem zweiten Voranschlag 2017 zugestimmt. Ehrlicherweise haben wir uns bei diesem Entscheid sehr schwergetan. Wir hatten allerdings gesehen, dass unzähligen Betrieben und Institutionen im Kanton Luzern langsam, aber sicher das Geld ausgeht. Die Konsequenzen wären verheerend gewesen! Das neue Budget 2017 löst definitiv keine Freudentränen aus. Überhaupt ein gesetzeskonformes Budget zu haben, ist aber definitiv um ein Vielfaches besser als das Fortbestehen des budgetlosen Zustands.