Streichung Kirchensteuer für juristische Personen
Eine Erhebung von Kirchensteuer für juristische Personen ist fragwürdig und rechtsstaatlich problematisch. Sie widerspricht der in der Verfassung verankerten religionsfreiheit.
Eine Erhebung von Kirchensteuer für juristische Personen ist fragwürdig und rechtsstaatlich problematisch. Sie widerspricht der in der Verfassung verankerten religionsfreiheit.
Die Einführung des Mindestlohns könnte dazu führen, dass einfache Tätigkeiten wegrationalisiert werden und so zahlreiche schlecht qualifizierte ArbeitnehmerInnen ihren Job verlieren. Zudem würden ganz allgemein weniger Stellen an BerufseinsteigerInnen mit und ohne Lehre und WiedereinsteigerInnen vergeben.